Zum 1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten, nach der Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet sind, diese an einem dualen System zu beteiligen.
Die Anforderungen der Verpackungsverordnung lassen sich über eine Beteiligung am dualen System der Duales System Deutschland GmbH komfortabel und rechtskonform erfüllen.
Wer ist für die Beteiligung an einem dualen System verantwortlich?
- Für industriell befüllte Verpackungen sind in der Regel die Erstinverkehrbringer, für die ordnungsgemäße Beteiligung an einem dualen System verantwortlich.
- Für Serviceverpackungen wie Tragetaschen, Tüten, Einwickelfolien und Einweggeschirre, die erst im Laden befüllt werden, tragen in der Regel die Letztvertreiber, z.B. das Handelshaus, selbst die Verantwortung.
- Bei importierten Waren ist zu beachten, dass als Erstinverkehrbringer gemäß der Verpackungsverordnung die Partei gilt, welche den Transport der Waren über die Grenze nach Deutschland durchführt. Je nachdem ist dann der ausländische Exporteur oder der deutsche Importeur zur Beteiligung an einem dualen System verpflichtet.
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Mit Ihrem Beteiligungsvertrag erfüllen Sie als Produktverantwortlicher Ihre Pflichten aus der Verpackungsverordnung in vollem Umfang. Der Grüne Punkt auf Ihren Verkaufsverpackungen signalisiert dem Verbraucher, dass Sie Ihre Produzentenverantwortung ernst nehmen.
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Som jeg læser ovenstående er der tale om emballagen et evt produkt er i. Dvs hvis et produkt er leveret i en plastik emballage eller lignende. Måske er det derfor vores revisor, siger som han gør, da ingen af vores produkter er omfattet af det.
Dvs det er ik forsendelses emballagen, som der refereres til, men selve emballagen en varer er i... Eller har jeg tydet noget forkert?